ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die HEP® IMMOGROUP, Inhaber Michael Claudius Jordan vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über bebaute und unbebaute Liegenschaften und Flächen, Wohn- und Geschäftsgebäude, Wohnungen und Gewerbeimmobilien. Kunden der HEP® IMMOGROUP verpflichten sich, bei Abschluss eines durch uns vermittelten Vertrags eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu bezahlen. Sollte eine Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie, eine Provision in Höhe von 3,0 % des Kaufpreises zzgl. MwSt. zu zahlen. Wird keine schriftliche Provisionsregel zwischen Verkäufer und der HEP® IMMOGROUP getroffen, so gilt eine Provisionsteilung von 6 % zu jeweils 50% zwischen Käufer und Verkäufer.

Vorkenntnis

Ist dem Kunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits vorher bekannt, so hat er uns dies schriftlich, möglichst unter Nennung der Quelle und des Datums der Kenntniserlangung, unverzüglich mitzuteilen.

Entstehung des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag (Hauptvertrag) bezüglich des von uns benannten Vertragsobjektes zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Vertragsobjekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners bzw. mit einem anderen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern der Hauptvertrag mit unserem Angebot im wesentlichen wirtschaftlich identisch ist.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Kunden können wir Schadensersatz gegenüber dem Kunden verlangen, wenn die Anfechtung nicht auf arglistiger Täuschung oder Drohung der anderen Vertragspartei beruht.

Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrags fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die Provision. Im Falle des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % p.a. zu zahlen.

Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze für Käufer werden vereinbart:

  • Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis:
    3,0 % zzgl. 20 % USt., zahlbar vom Verkäufer und Käufer je zur Hälfte (sofern nicht anders vereinbart).
  • Bei der erstmaligen Begründung von Wohneigentum, berechnet vom Gesamtverkaufspreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen:
    1,0 % zzgl. 20 % USt., zahlbar vom Erwerber.
  • Bei der Vermittlung von Erbbaurechten, berechnet vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten:
    3,0 % zzgl. 20 % USt., zahlbar vom Erbbaunehmer.
  • Bei der Vermittlung von Ankaufs- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Sachwert des Objektes:
    3,0 % zzgl. 20 % USt., zahlbar vom Berechtigten.
  • Bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt seit dem 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip:
    Die Maklerprovision ist von der Person zu zahlen, die den Makler beauftragt hat (in der Regel der Vermieter).

    • Bei unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen: bis zu 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.
    • Bei auf bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen: bis zu 1 Bruttomonatsmiete zzgl. 20 % USt.
  • Bei der Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien:
    • Bei unbefristeten oder auf mehr als 3 Jahre befristeten Mietverträgen: bis zu 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.
    • Bei auf bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen: bis zu 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20 % USt.
  • Aus allen sonstigen vertraglich vereinbarten Zuwendungen:
    3,0 % zzgl. 20 % USt.

Doppeltätigkeit

Die HEP® IMMOGROUP ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anderes vereinbart ist und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Ist dem Kunde bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt, dass zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vormieterrecht besteht, wird er dafür sorgen, dass im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die vereinbarte Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten. Dies gilt nicht für das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden.

Beendigung des Auftrags

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.

Schadensersatz

Hat der Kunde uns wegen Verstoßes gegen seine vertraglichen Pflichten Schadensersatz zu leisten, können wir insbesondere Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen verlangen.

Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.